13. Dez 2022
Die Förderrichtlinie Mobilität regelt seit Januar 2022, wer einen Zuschuss zur Nutzung eines Fahrdienstes, Taxis oder anderer mobilitätsunterstützender Angebote bekommen kann. Dazu wird jährlich eine Durchführungsbestimmung erlassen. Darin wird u.a. geregelt, wie hoch diese Beträge für den Einzelnen sind. Durch unser Mitwirken konnten für 2023 einige Verbesserungen erreicht werden.
Die Stadt Dresden fördert die Mobilität ihrer schwerbehinderten Bürger/innen. Bis Ende 2021 auf der Grundlage der Schwerbehinderten-Fahrdienst-Richtlinie, seit 1. Januar 2022 auf der Grundlage der neuen Förderrichtlinie Mobilität für Menschen mit Behinderung (FFRL Mobilität MmBehind.)
Diese Richtlinie regelt, wer einen Zuschuss zur Nutzung eines Fahrdienstes, Taxis oder anderer mobilitätsunterstützender Angebote bekommen kann. Dazu wird jährlich eine Durchführungsbestimmung erlassen. Darin wird u.a. geregelt, wie hoch diese Beträge für den Einzelnen sind. Durch unser Mitwirken konnten für 2023 einige Verbesserungen erreicht werden.
So erhöht sich die grundpauschale je Anspruchsberechtigten in Gruppe:
je Monat. Auch verändern sich die Zuschläge wie folgt:
Des Weiteren werden die Anspruchsvoraussetzungen auf den Zuschlag Zugang ÖPNV geändert. Ein S-Bahn-Halt in der Umgebung wird nicht mehr berücksichtigt. Der Zuschlag für die fehlende Begleitperson bleibt unverändert bei 11,00 Euro und ist weiterhin ausgeschlossen für Menschen, die in einer stationären Einrichtung oder einer besonderen Wohnform leben.
Sie kennen diese Leistung der Landeshauptstadt Dresden noch nicht? Sie können den Zuschuss beantragen, wenn Sie einen gültigen Schwerbehindertenausweis mit einem der folgenden Merkzeichen besitzen:
Außerdem muss Ihr Hauptwohnsitz in Dresden liegen und darf kein Kraftfahrzeug auf Ihren Namen zugelassen sein sowie keine Pauschalhilfe nach § 27 d des Bundesversorgungsgesetzes bezogen werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an das Sachgebiet Schwerbehinderteneigenschaft/Landesblindengeld des Sozialamtes unter www.dresden.de/mobil-mit-Behinderung oder 0351 4881200. Gern können Sie auch uns ansprechen. …
Text: Annett Hanicke aus KOMPASS 4/22