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Grundrentenfreibetrag bei Grundsicherung und Wohngeld - Info der BAG WfbM

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20. Dez 2022

Diese Information ist wichtig für Werkstattbeschäftigte, die Erwerbsminderungsrente erhalten und gleichzeitig Grundsicherung oder Wohngeld beziehen, sowie ggf. deren Angehörige und gesetzliche Betreuer. Werkstattbeschäftigte, die Erwerbsminderungsrente erhalten und gleichzeitig Grundsicherung oder Wohngeld beziehen, haben unter Umständen Anspruch auf den sogenannten Grundrentenfreibetrag.

Die Anträge sollten bis 31. Dezember 2022 gestellt werden.
Genaue Informationen zur Antragstellung kann nur das zuständige Grundsicherungsamt oder die zuständige Wohngeldbehörde geben.
Der Grundrentenfreibetrag bewirkt, dass ein Teil der Erwerbsminderungsrente nicht auf ergänzende Sozialleistungen, wie zum Beispiel Leistungen der Grundsicherung oder Wohngeld angerechnet wird. Berechtigte Personen können dadurch höhere Ansprüche auf Grundsicherung und Wohngeldzuschüsse haben.
Entscheidung über Grundrentenzeiten
Um über den Grundrentenfreibetrag entscheiden zu können, müssen die Träger von Grundsicherung bzw. Wohngeld wissen, ob die dafür erforderlichen 33 Jahre an Grundrentenzeiten oder vergleichbare Zeiten erfüllt sind.
Voraussetzung für den Grundrentenfreibetrag ist, dass mindestens 33 Jahre mit rentenrechtlichen Grundrentenzeiten vorhanden sind und eine gesetzliche Rente, hierzu zählt auch die Erwerbsminderungsrente, bezogen wird. Ob dies der Fall ist, haben die Rentenversicherungsträger zu entscheiden.
Wichtig ist, dass auch die Rentenzeiten, die durch eine Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen erworben werden, zu den Grundrentenzeiten zählen.

Warum wird empfohlen, den Antrag bis zum 31.12.2022 zu stellen?
Die Regelungen zur Grundrente und zum Grundrentenfreibetrag gelten seit dem 1. Januar 2022. Bis zum 31. Dezember 2022 gilt eine Übergangsregelung. Solange bis zu diesem Datum noch Anträge auf Grundsicherung oder Wohngeld gestellt werden, können unter bestimmten Umständen die Freibeträge auch noch rückwirkend berücksichtigt werden, wodurch den Betroffenen nachträglich weniger Einkommen angerechnet wird.

Weiterführende Informationen des Bundesministerium für Arbeit und Soziales finden Sie hier: https://www.bmas.de/DE/Soziales/Rente-und-Altersvorsorge/Leistungen-Gesetzliche-Rentenversicherung/Grundrente/Fragen-und-Antworten-Grundrente/fragen-und-antworten-grundrente-art.html

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